Co­ro­na­vi­ru­s­epi­de­mie: Zu­tritts­ver­bot für Be­su­che­rin­nen und Be­su­cher im Spi­tal­zen­trum Biel

Im Spitalzentrum Biel gilt ab Dienstag, 27. Oktober 2020 ein Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher. Ausnahmen gelten für ausserordentliche Patientensituationen.
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27. Oktober 2020

Der Schutz unserer Patientinnen und Patienten liegt uns am Herzen. Um das Ansteckungsrisiko innerhalb des Spitalzentrums möglichst klein zu halten, wurde als vorsorgliche Massnahme ein Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher verfügt.

MM Corona Besucher

Ausnahmen für ausserordentliche Situationen

Ausgenommen vom Besuchsverbot sind Besucher für Patientinnen und Patienten in ausserordentlichen Situationen; dazu gehören Eltern oder Begleitpersonen von Kindern sowie Partner von Gebärenden und Wöchnerinnen. In ausserordentlichen Patientensituationen – zum Beispiel bei sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten – entscheidet der/die zuständige Kaderarzt/-ärztin.

Cafeteria und Restaurant sind für alle Besucherinnen und Besucher geschlossen.

Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt.