Co­ro­na­vi­ru­s­epi­de­mie: Zu­tritts­ver­bot für Be­su­che­rin­nen und Be­su­cher im Spi­tal­zen­trum Biel

Im Spitalzentrum Biel gilt ab Freitag, 13. März 2020, 18.00 Uhr, ein Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher. Ausnahmen gelten für ausserordentliche Patientensituationen.
2 Leseminuten
·
13. März 2020

Als vorbeugende Massnahme gegen das neue Coronavirus haben Besucherinnen und Besucher keinen Zutritt mehr zum Spitalzentrum Biel. Damit soll das Risiko einer Ansteckung von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden des Spitals verringert werden.

MM Corona Besucher

Ausnahmen für ausserordentliche Situationen

Ausgenommen vom Verbot sind Besucher für Patienten in ausserordentlichen Situationen; dazu gehören Eltern oder Begleitpersonen von Kindern, Partner von Gebärenden und Wöchnerinnen sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbe-dürftigen Patientinnen und Patienten.

Cafeteria und Restaurant sind für alle Besucherinnen und Besucher geschlossen.

Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt.